EuGH-Urteil zu gebrauchter Software

Laut EuGH dürfen Softwarelizenzen unter gewissen Bedingungen vom Lizenznehmer weiterverkauft werden, egal, ob die Software auf Datenträgern geliefert oder aus dem Internet heruntergeladen wurde. Die wesentlichen Bedingungen sind:

  • Der Verkäufer hat die Softwarelizenz rechtmäßig, mit zeitlich unbeschränktem Nutzungsrecht, erworben.
  • Die unter einem Vertrag erworbene Software ist nicht teilbar, selbst wenn etwa später weitere Benutzerlizenzen nachgekauft wurden und diese niemals in Gebrauch waren.
  • Für Software, die im Rahmen eines Wartungsvertrags aktualisiert wurde, darf die so aktualisierte Software-Version weitergegeben werden bzw. aus dem Internet heruntergeladen werden.
  • Der Verkäufer hat die Nutzung dieser Software aufzugeben und alle Kopien zu vernichten.

Zum Urteil des EuGH